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Steuererklärung für Fernstudenten

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Das Jahr geht dem Ende zu und schon bald stehen die alljährlichen Steuererklärungen an. Viele Fragen sich, was absetzbar ist und wie man die bei einem Fernstudium entstandenen Kosten absetzen kann. Ich bin kein Steuerberater, mache aber meine Steuererklärung selber. Aus meiner Steuererklärung kann ich ein paar Tipps ableiten, ohne jegliche Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit abzugeben.

1. Wie setze ich meine Ausgaben beim Fernstudium ab?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten das Studium abzusetzen, entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben in der Steuererklärung. Vereinfacht gesagt, sind alle Ausgaben im Bereich Werbungskosten berufsbedingt und unter Sonderausgaben verbergen sich alle anderen Belastungen (aussergewöhnliche Belastungen).

Seit der Bundesfinanzhof das Abzugsverbot fürs Erststudium im Jahr 2009 gekippt hat, ist es möglich das Erststudium mit vorangegangener Berufsausbildung als Werbungskosten abzusetzen.

Der Vorteil der Absetzbarkeit als Werbungskosten liegt in der Tatsache begründet, dass die Ausbildungsausgaben im Bereich der Sonderausgaben auf 6.000 EUR pro Jahr begrenzt sind (neue Regelung ab 2012, bisher 4.000 EUR!), während die Werbungskosten zwar keine Deckelung haben, aber erst ab 1.000 EUR geltend gemacht werden können (Arbeitnehmerpauschbetrag 2011 / bisher in 2010: 920 EUR).

Um ein Studium als Werbungskosten absetzen zu können, muss eine berufliche Relevanz hersgestellt werden können. Es kann aber auch Fälle geben, wo es trotz beruflicher Relevanz vorteilhafter ist, das Studium über Sonderausgaben abzusetzen. Nämlich dann, wenn man sonst fast überhaupt keine Werbungskosten produziert und die Studienausgaben 4.000 EUR bzw. 6.000 EUR pro Jahr nicht überschreiten.

2. Was kann man beim Fernstudium absetzen?

Ich empfehle einen Nachweis der besuchten Seminare und Klausuren im jeweiligen Steuerjahr, der Steuererklärung beizulegen. Diesen erhält man auf Anforderung vom Studienbetreuer!

Studiengebühren
Rechnung / Kontoauszug als Nachweis

Übernachtungskosten
Rechnung als Nachweis, bei Privatübernachtung könnte man versuchen, 20 EUR Pauschbetrag anzusetzen. Frühstück, falls Übernachtung mit Frühstück gebucht wurde, sollte separat ausgewiesen sein und wird nicht mitgerechnet.

Fahrtkosten
Entweder anhand der tatsächlich entstandenen Kosten (z.B. Tickets als Nachweis) oder über die Kilometerpauschale von 0,30 EUR / Kilometer. Es muss nicht zwingend die kürzeste, sondern es kann die verkehrsgünstigste Strecke angegeben werden, solange es für das Finanzamt nachvollziehbar bleibt.

Verpflegungsmehraufwände
Ein oft vergessener Punkt sind die Verpflegungsmehraufwände. Für eine Abwesenheit von zuhause von mindestens 8h, gibt es 6 EUR; bei mindestens 14h – 12 EUR und bei 24h – 24 EUR. Bei einem Dreitagesseminar mit Anreise am Vorabend kommen so min. 60 EUR (Abwesenheit: 2x 24h + 1x 18h = 60 EUR / Anreisetag ist in diesem Beispiel nicht mitgerechnet)  zusammen.

Parkgebühren
sind nicht zu unterschätzen, schliesslich zahlt man in Düsseldorf knapp 15 EUR / Tag. Nachweis mit dem Parkticken / Quittung.

Lerngruppen
Die o.g. Punkte sind nicht nur auf Seminare und Präsenzveranstaltungen, sondern auch auf Lerngruppen anzuwenden. Hier empfiehlt es sich, das Thema der Lerngruppe aufzuschreiben, sowie Uhrzeit und Datum zu vermerken und die Unterschriften aller Teilnehmer einzuholen. Das Finanzamt tut sich manchmal schwer damit und verlangt weitere Nachweise.

Internet / Telefon
Auch diese Ausgaben kann man entweder über den Nachweis der tatsächlichen Nutzung oder pauschal absetzen. Wichtig ist, bei der Pauschale die private Nutzung abzugrenzen. Als Beispiel könnte man z.B. 50% der entstandenen Kosten ansetzen.

Literatur für das Studium / Gesetzestexte / Zeitschriften / Papier / Blöcke / Stifte…
Quittungen sammeln und raus damit

Arbeitsmittel
Dazu zählt z.B. das in der Regel erforderliche Notebook, der Drucker, Büromöbel oder einfach nur eine neue Schreibtischlampe. Diese können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Während geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 EUR Netto sofort abgeschrieben werden können, müssen Güter, deren Preis diesen Betrag überschreitet, über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Ein Notebook wird im Normalfall über 3 Jahre linear abgeschrieben. Seit der Abschaffung der Vereinfachungsregeln (Volljahres-Afa & Halbjahres-Afa) muss monatlich abgeschrieben werden. Kaufe ich also ein Notebook erst im Dezember, kann ich in der Steuererklärung für dieses Jahr nur 1/36 abschreiben, im Folgejahr 12/36, im Jahr darauf 12/36 und im vierten Jahr dannn die restlichen 11/36.

Arbeitszimmer
Das Thema ist sehr knifflig. Seit das Bundesarbeitsgericht das Abzugsverbot für das häusliche Arbeitszimmer gekippt hat, ist dieses Thema auch bei Fernstudenten wieder aktuell geworden. Unter normalen Umständen, also mit der Begründung, dass das Studium beruflich bedingt ist und im Betrieb kein Platz zum lernen zur Verfügung steht, wird man in der Regel das Arbeitszimmer nicht absetzen können. Es mag aber durchaus Spezialfälle geben, die mit ihrer Forderung Erfolg haben. Für diese, würde ich aber ggf. einen Steuerberater empfehlen.

Wesentlich einfacher ist es, das Arbeitszimmer über die tatsächlich beruflich bedingte Nutzung abzusetzen. Hier hängt aber vieles von der Tätigkeit und dem Arbeitgeber ab. Extrem hilfreich sind Arbeitsverträge, bei denen der Arbeitgeber erwartet, dass man zuhause ein Home-Office oder einen Arbeitsbereich zur Verfügung haben muss oder Selbstständigkeit. Beim Arbeitszimmer können Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wenn man z.B. eine 100qm Wohnung hat und das Arbeitszimmer 20qm gross ist, kann man Miete, Strom etc. zu 1/5 ansetzen.

Strategische Überlegungen
Ich würde jedem empfehlen, sich bei der “Gestaltung” der Steuererklärung immer im voraus Gedanken zu machen! Wer z.B. das Studium über Sonderausgaben absetzt und recht hohe Kosten durch Anreise etc. produziert, läuft immer Gefahr in den “Drehzahlbegrenzer” von bisher nur 4.000 EUR  und in Zukunft 6.000 EUR zu laufen. In diesem Fall unbedingt schon im laufenden Jahr oder früher auf die Ausgaben achten, notfalls Ausgaben vorziehen oder erst im Folgejahr tätigen. Wer das nicht tut, wird viel Geld verschenken!

Ich hoffe das dieser Überblick euch weiterhilft und wünsche einen reichen Geldsegen vom Finanzamt!

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