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Neue Studien- und Prüfungsordnung (Update 10/2011)

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Kaum ist der Urlaub vorbei und man will mit den Vorbereitungen für die nächsten Module beginnen, wird man unangenehm überrascht. Am 30.09.2011 wird unerwartet und für mich überraschend, eine neue Studien- und Prüfungsordnung für die Diplomstudiengänge Wirtschaftsinformatik und BWL in Pinneberg veröffentlicht. Diese ist ohne jegliche Übergangsregelungen ab dem 01. Oktober für alle WI und BWL Diplom-Studenten gültig.

Wäre alles nicht so wild, wenn die neue SPO gegenüber der alten SPO nicht ausschliesslich nachteilig wäre. Die auffälligste und anscheinend einzige Änderung war die, der Prüfungsordnung. Anscheinend möchte die AKAD die Prüfungsverfahren angleichen, was für die Diplom-Studenten den Entfall von Tests und die Einführung von Klausuren in allen betroffenen Teilmodulen bedeutet. Gleichzeitig fliessen die Ergebnisse der betroffenen Teilmodule nach wie vor nicht in die Modulnote ein.

Ein Beispiel am Modul “formale und quantitative Methoden” mit folgenden Teilmodulen:

WIM02 – Finanzmathematik -> bisher Test, Notengewichtung: 0%
WIM03 – Differentialrechnung -> bisher Test, Notengewichtung: 0%
WIM04 – Mathematik für Wirtschaftsinformatiker -> Klausur, Notengewichtung: 30%
STA01 – Einführung in die Aufgaben der Statistik -> Online-Test, Notengewichtung: 0%
STA02 – Einfache Anwendungen der Statistik -> Klausur, Notengewichtung: 35%
FMI01 – Formale Methoden der Informatik -> Klausur, Notengewichtung: 35%

Die neue Studien- und Prüfungsordnung lässt nun zu, dass ich, in dem ich in einem der Module WIM02 & WIM03 zweimal durchfalle, exmatrikuliert werden kann, das Ergebnis aber im Grunde irrelevant ist. Selbst das wäre in Ordnung, wenn man vorher nicht die (alte) bessere SPO gehabt hat.

Die Art und Weise, also eine Änderung ohne Vorwarnung und jeglichen Vorlauf ist jedoch einfach nur ärgerlich. Das Gespräch mit meinem Studienbetreuer war leider ergebnislos, deshalb werde ich mich nun an den Prorektor wenden. Über den weiteren Verlauf werde ich zu gegebener Zeit berichten.

Update 10/2011

Der Versuch jeglichen Dialogs mit der Hochschule Pinneberg ist leider gescheitert. Laut Prorektor muss die Änderung so wie sie ist akzeptiert werden. Dennoch habe ich mich mit einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht in Verbindung gesetzt und interessenshalber nachgefragt. Theoretisch könnte man mit einer Klage nach HSG vor dem Verwaltungsgericht die Änderung anfechten. Hierbei muss man eine Benachteiligung nachweisen, was lt. RA nicht so einfach ist. Durch die Änderung von Tests in Klausuren tritt rechtlich gesehen, keine Benachteiligung ein. Anders verhält es sich für die Betroffenen, bei denen sich nachträglich die Gewichtung von Modulnoten geändert hat. Hierzu muss man das entsprechende Modul aber bereits absolviert haben.

Eine weitere Variante wäre eine Vertragsklage. Da es sich bei der SPO um einen Vertragsbestandteil handelt (weil Privathochschule), könnte man die Änderung auch als nachträgliche Vertragsänderung auslegen. Theoretisch könnte man also versuchen den Vertrag anzufechten.

Der RA bestätigte mir, dass es sehr aussergewöhnlich ist, dass die SPO ohne Übergangfristen geändert wurde.

Ich bin über das Vorgehen und Art und Weise der AKAD sehr enttäuscht. Hier hätte ich von einer Privathochschule einfach mehr Fingerspitzengefühl erwartet. Vermutlich könnte man mit entsprechendem Druck eine Änderung bewirken, aber das Problem ist, dass ja nur ein sehr begrenzter Studentenkreis betroffen ist.

Wer also nicht klagen möchte, wird die Änderung wohl einfach akzeptieren müssen.

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